Bremen

Schwachhausen-Nord

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Geschwisterkinder und Schulwahl

Der Antrag unseres Ortsvereins

Antrag:

Der Unterbezirksparteitag möge beschließen:

Der Landesparteitag möge beschließen:


Geschwisterkinder bei der Schulwahl berücksichtigen!

Der Unterbezirksparteitag/Landesparteitag spricht sich dafür aus, dass künftig die Eltern wählen können, ob Geschwisterkinder bevorzugt an einer Schule aufgenommen werden.


Begründung:

Viele Familien bevorzugen es, wenn ihre Kinder mit den Geschwistern eine Schule besuchen können und nicht auf mehrere Schulen verteilt werden. Wenn die Kinder unterschiedliche Schulen besuchen müssen, gibt es zusätzlichem Aufwand für die Eltern und für die Kinder bei der Versorgung und Betreuung - sei es bei der Wahl des Schulweges, des Verkehrsmittels, beim Informationsaustausch zwischen Lehrern und Eltern, beim Krankmelden von Kindern, bei der Teilnahme am Schulfesten, bei Mitgliedschaft und Mitarbeit in Schul-Vereinen und ehrenamtlichem Engagement für die Schule etc. Der Besuch unterschiedlicher Schulen bringt für Kinder und Familien unnötigen Mehraufwand mit sich.

Derzeit sehen die bremischen Regelungen nicht vor, dass Eltern eine Auswahl dahin treffen können, Geschwisterkinder in ein und derselben Schule unterrichten zu lassen. Eine solche Regelung wäre jedoch erforderlich, um eine Geschwisterregelung „gerichtsfest" zu machen.

Die Bildungsverwaltung hat den betroffenen Eltern (Presseberichten zufolge) empfohlen, in solchen Fällen einen Härtefall-Antrag zu stellen und sich „Unterstützung bei der Grundschule und vielleicht beim Kinderarzt zu holen“. Das ist jedoch eine unbefriedigende Lösung, denn der Umstand, dass mehrere schulpflichtige Kinder in einer Familie oder Lebensgemeinschaft leben, ist für sich genommen kein Härtefall  (nämlich eben keine Krankheit oder Behinderung von Eltern oder Kindern), sondern eine gesellschaftliche Normalität. Für eine kinder- und elternfreundliche Politik erscheint daher eine gesetzliche Regelung notwendig. Dabei bleibt es den Eltern unbenommen, sich dafür zu entscheiden, ihre Kinder an unterschiedlichen Schulen anzumelden, wenn sie das für besser halten.

Ein finanzieller Mehraufwand für die öffentliche Hand entsteht durch eine solche Regelung nicht.

Was mit dem Antrag geschah

Unser Ortsverein beschloß den Antrag am 6. April 2010.

Der Unterbezirk Stadt Bremen hat den Antrag auf dem Parteitag am 10. April 2010 beschlossen.

Der Landesparteitag beschloß den Antrag am 5. Juni 2010.

(Angelegt/zuletzt geändert: 17. Juni 2010 12:50:57/8. Februar 2012 10:25:16)