Z.Zt. keine Termine
Der Landesparteitag möge beschließen:
Seite 55, Zeile 42, des Regierungsprogramms wird wie folgt gefasst:
„Obwohl die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Konsolidierungsbeiträge erbracht haben, wird sich ein weiterer Personalabbau nicht vermeiden lassen. Er muss aber sozial gerecht ausgestaltet werden. Notwendige Einsparungen im öffentlichen Dienst sollen daher schwerpunktmäßig dort ansetzen, wo der Service gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht beeinträchtigt wird. Zugleich müssen die inneren Abläufe der Verwaltung auf ihre Effizienz hin geprüft, noch bestehende Doppelstrukturen abgebaut und die Schnittstellen zwischen den Ressorts weiter verbessert werden. Betriebsbedingte Kündigungen im öffentlichen Dienst schließen wir aus.“
(hervorgehobener Text ist neu eingefügt)
Begründung:
Die notwenigen Einsparungen im Öffentlichen Dienst sind auf Seite 45, Zeile 19, des Regierungsprogramms wie folgt formuliert:
„Wir wollen Umfang und Qualität der öffentlichen Dienstleistungen erhalten und wo nötig weiter verbessern. Dazu gehört unter anderem, den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen entsprechend den Bedürfnissen unterschiedlicher Zielgruppen zu vereinfachen. Notwendige Einsparungen sollen schwerpunktmäßig dort ansetzen, wo der Service gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht beeinträchtigt wird. Zugleich müssen die inneren Abläufe der Verwaltung auf ihre Effizienz hin geprüft, noch bestehende Doppelstrukturen abgebaut und die Schnittstellen zwischen den Ressorts weiter verbessert werden.“
Auf Seite 55, Zeile 42, zu den Finanzen des Regierungsprogramms sind die notwendigen Einsparungen im Öffentlichen Dienst bisher wie folgt gefasst:
„Obwohl die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Konsolidierungsbeiträge erbracht haben, wird sich ein weiterer Personalabbau nicht vermeiden lassen. Er muss aber sozial gerecht ausgestaltet werden. Betriebsbedingte Kündigungen schließen wir aus.“
Die Formulierung des Regierungsprogramms auf Seite 55, Zeile 45, ist entsprechend der Formulierung auf Seite 45, Zeile 19, anzupassen. Mit einer Anpassung der Formulierung machen wir auch hier deutlich, dass ein nicht vermeidbarer Personalabbau nicht mit der „Rasenmähermethode“ und auch nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger erfolgen wird. Damit machen wir weiter deutlich, dass ein Personalabbau mit einer Verbesserung der Strukturen und inneren Abläufe einhergeht, sodass der Personalabbau auch nicht zu Lasten der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes geht.
Unser Ortsverein beschloß den Antrag am 1. Februar 2011.
Der Landesparteitag am 26. Februar 2011 übernahm den Antrag in das Regierungsprogramm.
(Angelegt/zuletzt geändert: 23. Februar 2011 23:51:42/8. Februar 2012 10:25:16)